ZVI 2005, 611

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 6, 34, 270Unanfechtbarkeit der Anordnung einer Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren InsO§ 6 InsO§ 34 InsO§ 270 AG Köln, Beschl. v. 22.08.2005 – 71 IN 426/05 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.22.8.200571 IN 426/05nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist unanfechtbar.
2. § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO findet keine Anwendung, wenn nach Stellung eines Eigenantrags ein Gläubigerantrag gestellt wird.
3. Die Bestellung eines erfahrenen Insolvenzverwalters zum organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin stellt nur dann eine unzulässige Umgehung des in § 56 InsO verankerten Grundsatzes der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters dar, wenn der Schuldner beabsichtigt, die gewählte Konstruktion der Eigenverwaltung zu nutzen, um sich und/oder einzelnen Gläubigern ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.

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