ZVI 2005, 589

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 114; BGB § 212Keine Verwirkung des Kreditrückzahlungsanspruchs eines 32 Jahre alten Titels durch Vollstreckungspause von 18 Jahren ZPO§ 114 BGB§ 212 LG Essen, Beschl. v. 12.10.2005 – 10 T 174/05 (rechtskräftig; AG Essen)LG EssenBeschl.12.10.200510 T 174/05rechtskräftigAG Essen

Leitsätze des Einsenders:

1. Die Verjährung eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs beginnt mit jeder Vollstreckungshandlung erneut, so dass auch aus Vollstreckungstiteln, die älter als 30 Jahre sind, ohne weiteres die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
2. Macht eine Bank bzw. ihre Rechtsnachfolger eine titulierte Forderung 18 Jahre lang nicht geltend, begründet allein der Zeitablauf für den Schuldner keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Bank die Forderung nicht mehr geltend machen wird.

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