ZVI 2004, 687

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 171; InsVV § 3; ZPO § 287Zu den Verwertungskosten bei Einziehung des Rückkaufwerts einer Lebensversicherung InsO§ 171 InsVV§ 3 ZPO§ 287 OLG Jena, Urt. v. 03.02.2004 – 5 U 709/03 (rechtskräftig; LG Meiningen)OLG JenaUrt.3.2.20045 U 709/03rechtskräftigLG Meiningen

Leitsätze der Redaktion:

1. Aus einer wegen Befassung mit dem Rückkaufswert einer Lebensversicherung erhöhten Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass entsprechende Verwertungskosten anfallen, die den Ansatz der Verwertungskostenpauschale nach § 171 Abs. 2 Satz 1 InsO rechtfertigen.
2. Zuschläge zur Regelvergütung wegen der Bearbeitung von Absonderungsrechten gem. § 3 Abs. 1a InsVV zählen nicht zu den Verwertungskosten i. S. d. § 171 Abs. 2 InsO, sind vielmehr Kosten der Feststellung i. S. d. § 171 Abs. 1 InsO.
3. Auch Kosten, die wegen eines Streits über die Kostenansätze entstehen, sind keine Verwertungskosten.

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