ZVI 2004, 675

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 39 Abs. 1, § 80; StGB §§ 73, 73a; StPO §§ 111b, 111dWirksamkeit eines wegen Verfalls vollzogenen strafprozessualen Arrestes trotz Insolvenzeröffnung InsO§ 39 InsO§ 80 StGB§ 73 StGB§ 73a StPO§ 111b StPO§ 111d OLG Köln, Beschl. v. 08.08.2003 – 2 Ws 433/03 (rechtskräftig; LG Köln)OLG KölnBeschl.8.8.20032 Ws 433/03rechtskräftigLG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Kommt ein Werkvertrag oder Geschäftsbesorgungsauftrag nur durch die Zahlung von Schmiergeldern des Unternehmers an den Auftraggeber zustande, so ist der gesamte Werklohn, der dem Werkunternehmer zufließt, „erlangt“ i. S. d. § 73 Abs. 1 Satz 1 Abs. 3 StGB.
2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin führt nicht zur Aufhebung des gegen sie angeordneten strafprozessualen Arrests, soweit ein Gläubiger aufgrund des Arrests vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Beachtung von § 88 InsO Sicherheiten erlangt hat, die ein Absonderungsrecht zur Folge haben.
3. Die Regelung des Nachrangs staatlicher Ansprüche nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO findet auf den strafprozessualen Arrest jedenfalls insoweit keine Anwendung, als staatliche Ansprüche bereits durch wirksame Pfändungen aufgrund dieses Arrests gesichert sind.

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