ZVI 2002, 436

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV § 11; ZSEG § 18Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für Massegutachten, das vor Euro-Umstellung erstellt, aber erst danach abgerechnet wird, nach neuem Recht InsVV§ 11 ZSEG§ 18 AG Dresden, Beschl. v. 29.05.2002 – 531 IN 1689/01 (nicht rechtskräftig)AG DresdenBeschl.29.5.2002531 IN 1689/01nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Hat der vorläufige Insolvenzverwalter vor der Währungsumstellung auf Euro ein Massegutachten erstellt, aber erst danach abgerechnet, ist die Vergütung in Euro nach neuem Recht zu berechnen. § 18 ZSEG findet keine Anwendung.

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