ZVI 2002, 414

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1 Satz 2Verspäteter RSB-Antrag nach Hinweis im Regelinsolvenzverfahren auch dann unzulässig, wenn im Zeitpunkt des Hinweises nur ein Gläubigerantrag vorlag InsO§ 20 InsO§ 287 AG Köln, Beschl. v. 19.09.2002 – 71 IN 292/02 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.19.9.200271 IN 292/02nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Ein nach entsprechendem Hinweis gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 InsO verspätet gestellter RSB-Antrag ist im Regelinsolvenzverfahren auch dann unzulässig, wenn im Zeitpunkt des Hinweises nur ein Gläubigerantrag und kein Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorlag.

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