ZVI 2002, 409

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2002 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2Auslegungsfähigkeit einer Anpassungsklausel in flexiblem Nullplan im Hinblick auf gesetzliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. 1. 2002 InsO§ 309 LG Heilbronn, Beschl. v. 11.03.2002 – 1b T 1/02 St (AG Heilbronn; rechtskräftig)LG HeilbronnBeschl.11.3.20021b T 1/02 StAG Heilbronn; rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Eine auf die §§ 850–850k ZPO bezugnehmende Anpassungsklausel in einem flexiblen Nullplan kann dahingehend ausgelegt werden, dass sie auch die gesetzliche Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. 1. 2002 einschließt und insoweit eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Gläubiger i. S. d. § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 verhindert.

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