ZVI 2026, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2026 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO §§ 182, 209 Abs. 1 Nr. 2Entsprechende Anwendung des § 182 InsO bei Feststellungsbegehren wegen einer Masseforderung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit InsO§ 182 InsO§ 209 BGH, Beschl. v. 16.07.2026 – IX ZR 35/25 (KG)BGHBeschl.16.7.2026IX ZR 35/25KG

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine unmittelbare Anwendung des § 182 InsO scheidet aus, wenn die Klägerin nicht die Feststellung einer Forderung zur Tabelle begehrt, sondern die Feststellung des Bestehens ihrer Forderung als Masseverbindlichkeit im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
2. Nach zutreffender Auffassung ist die Regelung des § 182 InsO aber entsprechend anzuwenden, wenn der beklagte Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat und der Gläubiger die Feststellung seiner Forderung als Masseverbindlichkeit begehrt.

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