ZVI 2023, 412

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO §§ 13, 17, 18; BGB §§ 133, 157Zur Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit InsO§ 13 InsO§ 17 InsO§ 18 BGB§ 133 BGB§ 157 AG Hamburg, Beschl. v. 15.02.2022 – 67g IN 344/21AG HamburgBeschl.15.2.202267g IN 344/21

Leitsätze des Gerichts:

1. Das Gericht kann die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens auch dann auf den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 1 InsO stützen, wenn die Schuldnerin sich nicht ausdrücklich auf diesen Eröffnungsgrund berufen hat, sondern vielmehr die Eröffnung „wegen Überschuldung“ beantragt hat.
2. Dies ist jedenfalls dann zulässig, wenn eine Auslegung des Eröffnungsantrags nach dem wohlverstandenen Interesse der Schuldnerin analog §§ 133, 157 BGB ergibt, dass diese sich jedenfalls hilfsweise auch auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit beruft. Im Falle einer natürlichen Person ist dies in der Regel dann anzunehmen, wenn ein anderer Eröffnungsgrund im amtlichen Formular angegeben wird.

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