ZVI 2019, 384

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2019 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Alt. 2, § 55 Abs. 4Keine Erstattung von Vorsteuerüberhängen aus vorinsolvenzlicher Zeit an den Insolvenzverwalter InsO§ 21 InsO§ 55 FG Münster, Urt. v. 12.06.2019 – 5 K 166/19 U (nicht rechtskräftig)FG MünsterUrt.12.6.20195 K 166/19 Unicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Im Zeitraum, in dem ein sog. schwacher vorläufiger Insolvenzverwalters bestellt ist, sind begründete Vorsteuererstattungsansprüche dem vorinsolvenzrechtlichen Unternehmensteil und nicht der Insolvenzmasse zuzuordnen. Eine Erstattung an den Insolvenzverwalter erfolgt somit nicht.
2. Die Vorschrift des § 55 Abs. 4 InsO gilt lediglich für Verbindlichkeiten, nicht aber für Forderungen der Masse.

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