ZVI 2016, 415

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungNachlassinsolvenz InsO § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 2 Satz 1, 2Zur Kenntnis des Empfängers einer unentgeltlichen Leistung von deren Gläubigerbenachteiligung InsO§ 134 InsO§ 143 BGH, Urt. v. 24.03.2016 – IX ZR 159/15 (OLG Schleswig)BGHUrt.24.3.2016IX ZR 159/15OLG Schleswig

Leitsatz des Gerichts:

Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung muss den Umständen nach wissen, dass diese die Gläubiger benachteiligt, wenn ihm Umstände bekannt sind, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahelegt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt wird.

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