ZVI 2016, 405

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungUmfang der Masse/Massegenerierung InsO § 133 Abs. 1Beweislast des Anfechtungsgegners für allgemeine Wiederaufnahme von Zahlungen durch den Schuldner nach Zahlungseinstellung InsO§ 133 BGH, Urt. v. 24.03.2016 – IX ZR 242/13 (OLG Hamm)BGHUrt.24.3.2016IX ZR 242/13OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Hatte der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, muss der Anfechtungsgegner darlegen und beweisen, dass der Schuldner die Zahlungen im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung allgemein wieder aufgenommen hatte. Allein die Tatsache, dass über die Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Anfechtungsgegner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner die vereinbarten Raten zahlte, genügt hierfür in der Regel selbst dann nicht, wenn die Zahlungseinstellung maßgeblich aus der Nichtbedienung dieser Verbindlichkeit abgeleitet worden ist.

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