ZVI 2016, 403

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnetes Verfahren InsO §§ 196, 198; BGB § 372 Satz 2Zur Hinterlegung einer Quotenzahlung des Insolvenzverwalters zu Gunsten eines Gläubigers nach gescheitertem Zustellungsversuch InsO§ 196 InsO§ 198 BGB§ 372 OLG Hamm, Beschl. v. 10.03.2016 – 15 VA 4/16 (AG Essen)OLG HammBeschl.10.3.201615 VA 4/16AG Essen

Leitsatz des Gerichts:

Bevor ein Antrag auf Hinterlegung eines Geldbetrags zur Auskehr einer Insolvenzquote gestellt wird, ist es dem Insolvenzverwalter zumutbar, nach einem einmalig gescheiterten Zustellungsversuch unter einer vor 15 Jahren angegebenen Adresse der in der Rechtsform einer GmbH geführten Insolvenzgläubigerin sich durch Einholung eines Handelsregisterauszugs über deren weitere Existenz oder eine eingetretene Rechtsnachfolge zu informieren.

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