ZVI 2016, 390

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2016 RechtsprechungEröffnungsverfahren InsO § 6 Abs. 1, § 306 Abs. 1; ZPO § 321aBeschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens trotz möglicher aussichtsreicher Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens InsO§ 6 InsO§ 306 ZPO§ 321a LG Bonn, Beschl. v. 06.06.2016 – 6 T 114/16 (rechtskräftig; AG Bonn)LG BonnBeschl.6.6.20166 T 114/16rechtskräftigAG Bonn

Leitsatz der Redaktion:

Eine außerordentliche Beschwerde ist statthaft, wenn das Insolvenzgericht Angaben des Schuldners nicht zur Kenntnis nimmt und stattdessen das Insolvenzverfahren eröffnet, obwohl ein aussichtsreiches gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren zuvor hätte durchgeführt werden müssen.

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