ZVI 2015, 376

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung zum Eröffnungsverfahren InsO § 14 Abs. 1, § 16Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers bei nur vorläufig vollstreckbarem Titel InsO§ 14 InsO§ 16 AG Köln, Beschl. v. 06.05.2015 – 72 IN 514/13 (nicht rechtskräftig)AG KölnBeschl.6.5.201572 IN 514/13nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Soll der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss die Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein. Dafür genügt es, dass ein Zivilgericht die Forderung nach Sachprüfung unter Berücksichtigung der Einwendungen des Schuldners für begründet erachtet hat, auch wenn die Forderung bislang nur als vorläufig vollstreckbar tituliert ist.

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