ZVI 2014, 389

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO §§ 131, 35 Abs. 2, § 36; ZPO § 850kAnfechtbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen bei zweitem Insolvenzverfahren über ein freigegebenes SondervermögenInsO§ 131InsO§ 35InsO§ 36ZPO§ 850kAG Braunschweig, Urt. v. 25.02.2014 – 118 C 3210/13AG BraunschweigUrt.25.2.2014118 C 3210/13

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Insolvenzverwalter über eine im Rahmen eines ersten Insolvenzverfahrens freigegebene selbstständige Tätigkeit des Schuldners (Sondervermögen) ist nicht berechtigt, eine Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts anzufechten, die zeitlich vor der „Freigabe“ i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO erfolgt ist. Eine Anfechtung kommt allenfalls durch den Insolvenzverwalter des Erstverfahrens in Betracht.
2. Zur Anfechtbarkeit von Vollstreckungsmaßnahmen, die in ein P-Konto erfolgt sind.

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