ZVI 2014, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum eröffneten VerfahrenZPO § 767 Abs. 2; BGB § 387; InsO § 178 Abs. 2, 3Zur Aufrechnung einer Forderung der Masse gegen eine Insolvenzforderung durch den InsolvenzverwalterZPO§ 767BGB§ 387InsO§ 178BGH, Urt. v. 08.05.2014 – IX ZR 118/12 (KG) +BGHUrt.8.5.2014IX ZR 118/12KG

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter kann eine Forderung der Masse gegen eine Insolvenzforderung im Nennbetrag wirksam aufrechnen, sofern dies nicht klar und eindeutig der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger als dem Zweck des Insolvenzverfahrens zuwiderläuft (insoweit Aufgabe von BGHZ 100, 222 = ZIP 1987, 725).
2. Der Insolvenzverwalter ist mit der Aufrechnung gegen eine Insolvenzforderung im Nennbetrag nach deren Feststellung zur Insolvenztabelle ausgeschlossen, wenn die Aufrechnungslage schon vor der Feststellung bestand.

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