ZVI 2013, 390

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 5 Abs. 2, § 57 Satz 1, § 75 Abs. 1Kein Quorum für Gläubigerantrag auf Wahl eines neuen InsolvenzverwaltersInsO§ 5InsO§ 57InsO§ 75BGH, Beschl. v. 16.05.2013 – IX ZB 198/11 (LG Bochum)BGHBeschl.16.5.2013IX ZB 198/11LG Bochum

Leitsatz des Gerichts:

Ordnet das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss das schriftliche Verfahren an und bestimmt es einen dem Berichtstermin entsprechenden Zeitpunkt, hat es auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters auf schriftlichem Weg durchzuführen oder in das regelmäßige Verfahren überzugehen. Ein solcher Gläubigerantrag ist an kein Quorum gebunden.

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