ZVI 2013, 386

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungInsO § 305 Abs. 1 Nr. 1Zu den Anforderungen an einen außergerichtlichen Einigungsversuch im Rahmen eines VerbraucherinsolvenzverfahrensInsO§ 305LG Düsseldorf, Beschl. v. 25.06.2013 – 25 T 266/13 (AG Düsseldorf)LG DüsseldorfBeschl.25.6.201325 T 266/13AG Düsseldorf

Leitsatz des Einsenders:

Innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag ist im Verbraucherinsolvenzverfahren ein außergerichtlicher Einigungsversuch auf der Grundlage eines Plans durchzuführen. Hierfür reichen bloße Verhandlungen mit den einzelnen Gläubigern oder eine gegen den Schuldner gerichtete Klage nicht aus.

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