ZVI 2013, 385

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungZPO § 829 Abs. 4Zur Auslegung des Begriffs „Amtliches Formular“ i.S.d. § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der ZVFVZPO§ 829LG Bremen, Beschl. v. 27.06.2013 – 2 T 265/13 (AG Bremen)LG BremenBeschl.27.6.20132 T 265/13AG Bremen

Leitsatz der Redaktion:

Ein „Amtliches Formular“ i.S.d. § 829 Abs. 4 ZPO i.V.m. der ZVFV liegt auch dann vor, wenn das benutzte Formular geringfügig von dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Formular abweicht (hier: Abweichung in der Größe um wenige Millimeter).

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