ZVI 2012, 379

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 178, 201; ZPO § 724Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Tabellenauszugs über eine angemeldete und zur Insolvenztabelle festgestellte Forderung bei Widerspruch des Schuldners gegen den SchuldgrundInsO§ 178InsO§ 201ZPO§ 724LG Köln, Beschl. v. 03.07.2012 – 13 T 50/12 (rechtskräftig; AG Köln)LG KölnBeschl.3.7.201213 T 50/12rechtskräftigAG Köln

Leitsatz der Redaktion:

Bestreitet der Schuldner nur den Schuldgrund einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung und nicht die Forderung als solche, ist dem Gläubiger auf Antrag ein Auszug aus der Tabelle zu erteilen. Liegt der Forderung ein früherer Titel zugrunde, wird dieser auch bei einem isolierten Widerspruch aufgezehrt; auf ihn kann nicht zurückgegriffen werden.

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