ZVI 2012, 373

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 2 Satz 2, § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3Keine Verwirkung einer Forderung wegen verspäteter Vorlage einer Forderungsaufstellung nach § 305 Abs. 2 Satz 2 InsOInsO§ 305InsO§ 309LG Wiesbaden, Beschl. v. 13.03.2012 – 4 T 44/12 (rechtskräftig; AG Wiesbaden)LG WiesbadenBeschl.13.3.20124 T 44/12rechtskräftigAG Wiesbaden

Leitsatz der Redaktion:

Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage dafür, dass ein Schuldner eine Forderung deshalb nicht in den Schuldenbereinigungsplan aufzunehmen braucht, weil die Forderungsaufstellung nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist bzw. Nachfrist eingeht. Auch eine Verwirkung der Forderung kann in diesem Fall nicht angenommen werden.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell