ZVI 2012, 371

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 290, 304Keine Sperrfrist für neuen Antrag nach Unterlassung eines Antrags im Verbraucherinsolvenz- auf Fortsetzung im RegelinsolvenzverfahrenInsO§ 290InsO§ 304LG Bonn, Beschl. v. 06.08.2012 – 6 T 133/12 (rechtskräftig; AG Bonn)LG BonnBeschl.6.8.20126 T 133/12rechtskräftigAG Bonn

Leitsatz des Gerichts:

Die Unterlassung eines Antrags im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Fortsetzung im Regelinsolvenzverfahren trotz Hinweises des Insolvenzgerichts auf die Unzulässigkeit der gewählten Verfahrensart begründet keine Sperrfrist für einen neuen Antrag im Regelinsolvenzverfahren.

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