ZVI 2011, 382

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenGewO §§ 12, 35; VwGO § 173; ZPO § 240 Satz 1Keine Unterbrechung des Klageverfahrens gegen Gewerbeuntersagung durch Eröffnung des InsolvenzverfahrensGewO§ 12GewO§ 35VwGO§ 173ZPO§ 240OVG Münster, Urt. v. 12.04.2011 – 4 A 1449/08 (rechtskräftig; VG Düsseldorf)OVG MünsterUrt.12.4.20114 A 1449/08rechtskräftigVG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Klageverfahrens gegen eine Gewerbeuntersagung.
2. Eine bei Erlass rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit wird durch nachfolgende insolvenzrechtliche Maßnahmen i.S.d. §ZVI 2011, 383 12 GewO nicht rechtswidrig; während der dort genannten Zeitabschnitte darf die Gewerbeuntersagung jedoch nicht vollzogen werden.
3. Bei wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden darf die Ordnungsbehörde in der Untersagungsverfügung unmittelbaren Zwang androhen.

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