ZVI 2010, 403

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzu Kosten und VergütungInsO §§ 4, 16; InsVV §§ 14, 16Festsetzung des Vorschusses auf Treuhänder- Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im StundungsverfahrenInsO§ 4InsO§ 16InsVV§ 14InsVV§ 16AG Göttingen, Beschl. v. 04.08.2010 – 71 IK 242/07 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.4.8.201071 IK 242/07rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die Festsetzung des Vorschusses auf die Vergütung des Treuhänders in Stundungsverfahren gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 InsO kann gem. § 55 Abs. 1 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erfolgen.

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