ZVI 2010, 381

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 4a, 4bZur Kostenstundung nach Erteilung der RestschuldbefreiungInsO§ 4aInsO§ 4bLG Trier, Beschl. v. 07.07.2010 – 6 T 65/10 (rechtskräftig; AG Wittlich)LG TrierBeschl.7.7.20106 T 65/10rechtskräftigAG Wittlich

Leitsatz der Redaktion:

Für die Möglichkeit einer Befristung des Antrags auf Verlängerung der Stundung gem. § 4b InsO finden sich keine Anhaltspunkte im Gesetz. Einer Befristung steht auch der Zweck der Norm entgegen, der verhindern soll, dass die gewährte Restschuldbefreiung durch die Nachhaftung für Masseverbindlichkeiten zunichte gemacht wird.

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