ZVI 2009, 428

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 1 Satz 2Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung i.S.d. § 295 Abs. 2 InsOInsO§ 295InsO§ 296AG Göttingen, Beschl. v. 02.03.2009 – 74 IN 137/02AG GöttingenBeschl.2.3.200974 IN 137/02

Leitsätze des Gerichts:

1. Für die Bemessung einer angemessenen Vergütung i.S.d. § 295 Abs. 2 InsO liefern allgemein geltende Tarifordnungen wie der BAT eine verlässliche Grundlage.
2. Es bleibt dahingestellt, ob bei nicht vollständiger Erbringung der gem. § 295 Abs. 2 InsO geschuldeten Summe ein Verschulden i.S.d. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO fehlen kann. Allenfalls in Ausnahmefälle kommt dies in Betracht, wobei der Schuldner die Voraussetzungen substanziiert darlegen müsste.
3. Bei Versagungsanträgen gem. § 295 Abs. 2 InsO gilt die Jahresfrist des § 296 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht, da der selbstständig tätige Schuldner berechtigt ist, die geschuldete Leistung erst zum Ende der Wohlverhaltensperiode zu erbringen.

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