ZVI 2009, 421

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO §§ 96, 130, 60 Abs. 2Keine Aufrechnung mit einer nach Verfahrenseröffnung unter der Firmierung der Insolvenzschuldnerin ohne den üblichen Hinweis auf die Insolvenz erteilten GutschriftInsO§ 96InsO§ 130InsO§ 60AG Göttingen, Urt. v. 06.05.2009 – 21 C 4/09 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenUrt.6.5.200921 C 4/09nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Auf eine nach Insolvenzeröffnung unter der bisherigen Firmierung ohne den im Geschäftsverkehr üblichen Zusatz auf Insolvenz (i.I.) erteilte Gutschrift kann sich eine am Geschäftsverkehr teilnehmende Insolvenzgläubigerin nicht berufen und die Aufrechnung erklären.
2. Eine etwaige Verletzung von Überwachungspflichten kann nur dann zu einer Haftung des Insolvenzverwalters gem. § 60 InsO führen, wenn die Erteilung der Gutschrift kausal für weitere Bestellungen war.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell