ZVI 2009, 419

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 174 Abs. 2Substanziierungspflicht bei Sammelanmeldung von Forderungen (hier: Forderungsanmeldung unter Beifügung eines Kreditvertrages und Umsatzjournals)InsO§ 174AG München, Urt. v. 23.06.2009 – 173 C 5006/09 (rechtskräftig)AG MünchenUrt.23.6.2009173 C 5006/09rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Bei einer Sammelanmeldung einer Mehrzahl von Forderungen kann der Gläubiger zur Darlegung seiner Forderung auf beigefügte Anlagen verweisen. Die Bezugnahme auf beigefügte Unterlagen ist jedoch dann nicht ausreichend, wenn daraus der Grund der Forderung nicht hervorgeht.

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