ZVI 2009, 407

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenZPO §§ 765a, 807Nachbesserung einer eidestattlichen Versicherung hinsichtlich einer Forderung bei nicht völligem Ausschluss ihrer PfändbarkeitZPO§ 765aZPO§ 807BGH, Beschl. v. 20.11.2008 – I ZB 20/06 (LG Tübingen) (LG Tübingen)BGHBeschl.20.11.2008I ZB 20/06 (LG Tübingen)LG Tübingen

Leitsatz des Gerichts:

Der Gläubiger kann Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich einer Forderung verlangen, sofern deren Pfändbarkeit nicht völlig ausgeschlossen und das Nachbesserungsverlangen damit nicht als mutwillig oder schikanös anzusehen ist.

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