ZVI 2009, 404

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Schuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 59 Abs. 1Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen beleidigender Kommentare zum Verhalten des Schuldners im GutachtenInsO§ 59BGH, Beschl. v. 09.07.2009 – IX ZB 35/09 (LG Berlin) (LG Berlin)BGHBeschl.9.7.2009IX ZB 35/09 (LG Berlin)LG Berlin

Leitsatz der Redaktion:

Der vom Gericht nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 im Insolvenzeröffnungsverfahren bestellte Sachverständige ist berechtigt, in seinem Gutachten das Verhalten des Insolvenzschuldners zu bewerten. Hieraus folgt allerdings nicht die Rechtfertigung, gegen den Schuldner ehrenrührige tatsächliche Behauptungen ohne ausreichende Tatsachengrundlage aufzustellen und das Verhalten des Schuldners mit beleidigenden Kommentaren zu versehen.

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