ZVI 2008, 456

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzu Kosten und VergütungZPO § 115Bloßes Berufen auf Insolvenzverfahren bei Beantragung von PKH nicht ausreichend; Ausfüllen des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ notwendigZPO§ 115LAG Kiel, Beschl. v. 04.04.2008 – 2 Ta 52/08 (nicht rechtskräftig; ArbG Neumünster)LAG KielBeschl.4.4.20082 Ta 52/08nicht rechtskräftigArbG Neumünster

Leitsatz des Gerichts:

Beantragt eine Prozesspartei, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Prozesskostenhilfe, reicht es nicht aus, sich auf das Insolvenzverfahren zu berufen. Vielmehr ist das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ vollständig auszufüllen. Dabei ist anzugeben, welcher Betrag vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und damit für das Bestreiten der Prozesskosten zur Verfügung steht.

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