ZVI 2008, 450

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 295 Abs. 1, § 83 Abs. 1; ZPO § 852Keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners, wenn er den Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht und dadurch mit Ablauf der Verjährungsfrist (stillschweigend) auf ihn verzichtetInsO§ 295InsO§ 83ZPO§ 852LG Tübingen, Beschl. v. 18.07.2008 – 5 T 20/08 (rechtskräftig; AG Tübingen)LG TübingenBeschl.18.7.20085 T 20/08rechtskräftigAG Tübingen

Leitsatz der Redaktion:

Es stellt keine Obliegenheitsverletzung des Insolvenzschuldners dar, wenn er den Pflichtteilsanspruch nicht geltend macht und dadurch mit Ablauf der Verjährungsfrist (stillschweigend) auf ihn verzichtet.

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