ZVI 2008, 443

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzum eröffneten Insolvenzverfahren§ 129 InsOKeine Insolvenzanfechtung bei unverändert gebliebener Insolvenzmasse§ § 129OLG Jena, Urt. v. 30.04.2008 – 4 U 595/06 (rechtskräftig; LG Erfurt)OLG JenaUrt.30.4.20084 U 595/06rechtskräftigLG Erfurt

Leitsatz des Gerichts:

Ein Anfechtungsrecht nach § 129 InsO erfordert immer eine objektive Benachteiligung der Insolvenzgläubiger. Hieran fehlt es, wenn die Insolvenzmasse durch die anfechtbare Handlung nicht verkürzt worden ist; aus Rechtsgründen tritt dann eine Gläubigerbenachteiligung nicht ein. Das ist dann der Fall, wenn ein Insolvenzgläubiger unmittelbar nur durch einen anderen, nicht besser gesicherten gleichartigen Gläubiger ersetzt wird.

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