ZVI 2008, 442

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenZPO §§ 829, 835Bestimmtheitserfordernis eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (hier: Verweis auf Anlagen)ZPO§ 829ZPO§ 835BGH, Beschl. v. 13.03.2008 – VII ZB 62/07 (LG Ellwangen)BGHBeschl.13.3.2008VII ZB 62/07LG Ellwangen

Leitsatz des Gerichts:

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auch dann wirksam, wenn in dem Beschlussformular auf angeheftete Anlagen verwiesen wird, in denen die gepfändete Forderung bezeichnet ist. Die Anlagen als solche müssen nicht unterschrieben werden.

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