ZVI 2008, 437

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 47; BGB §§ 985, 546Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei BesitzInsO§ 47BGB§ 985BGB§ 546BGH, Urt. v. 19.06.2008 – IX ZR 84/07 (LG Augsburg)BGHUrt.19.6.2008IX ZR 84/07LG Augsburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.

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