ZVI 2007, 538

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 4; ZPO § 269 Abs. 4Pflicht des Antragstellers zur Erstattung der Kosten des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Erledigungserklärung trotz fortbestehender InsolvenzInsO§ 4ZPO§ 269AG Hamburg, Beschl. v. 17.09.2007 – 67c IN 242/07 (nicht rechtskräftig)AG HamburgBeschl.17.9.200767c IN 242/07nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Im Falle der Rücknahme eines Insolvenzantrages im Eröffnungsverfahren kann der (ehemalige) vorläufige Insolvenzverwalter gem. § 4 InsO, § 269 Abs. 4 ZPO Kostenantrag stellen.
2. Erfolgt die Rücknahme bei fortbestehender schuldnerischer Zahlungsunfähigkeit, damit das Verfahren nicht zur Durchsetzung dieses Gleichbehandlungsgrundsatzes im Wege der Anwendung der Anfechtungsvorschriften (§§ 129 ff. InsO) zur Eröffnung gelangt, da der Schuldner auf den „Druckantrag“ im Eröffnungsverfahren zahlte, hat der Antragsteller die Verfahrenskosten und die Kosten der vorläufigen Verwaltung – hinsichtlich deren Einbeziehung der Tenor ausdrücklich zu fassen ist – zu tragen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell