ZVI 2007, 535

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen nicht angegebener Kreditkartenverbindlichkeiten bei Frage nach monatlichen KreditratenInsO§ 290AG Hannover, Beschl. v. 29.06.2007 – 905 IK 311/06 – 4 – (nicht rechtskräftig)AG HannoverBeschl.29.6.2007905 IK 311/06 – 4 –nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen falscher Kreditangaben gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO setzt voraus, dass Fragen des Kreditgebers unrichtig beantwortet wurden.
2. Verlangt ein Kreditanbieter Auskünfte nur zu einer bestimmten Forderungsart, dann liegt in der Nichtangabe anderer Verbindlichkeiten keine unrichtige Beantwortung.
3. Macht der Schuldner in einem Kreditantrag unter der Rubrik Belastung/Ausgaben mit den Angaben „Andere Kredite mtl. Rate in EUR“ keine Ausführungen, dann hat er keine die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO rechtfertigende unrichtige Kreditangabe gemacht, wenn er noch andere Verbindlichkeiten aus einem Kreditkartenvertrag (hier: über 10.800 €) zu erfüllen hat.

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