ZVI 2007, 526

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2007RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 38, 55, 109; BGB § 546Keine Masseverbindlichkeit der Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter vor Insolvenzeröffnung durchgeführten EinbautenInsO§ 38InsO§ 55InsO§ 109BGB§ 546OLG Celle, Urt. v. 20.07.2007 – 2 U 85/07 (nicht rechtskräftig; LG Hannover)OLG CelleUrt.20.7.20072 U 85/07nicht rechtskräftigLG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Endet das Mietverhältnis infolge fristloser Kündigung des Vermieters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters, stellt die Pflicht zur Beseitigung der durch den Mieter bereits vor Insolvenzeröffnung durchgeführten Einbauten als Teil der Räumungsverpflichtung keine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO dar.
2. Ein Räumungsanspruch kann auch dann hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 ZPO sein, wenn der Klageanspruch nur auf Räumung, nicht aber auf Beseitigung konkret bezeichneter Einbauten lautet.

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