ZVI 2006, 461

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 6, 89Rechtsmittelzug nach den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften bei Tätigwerden des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht InsO§ 6 InsO§ 89 BGH, Beschl. v. 09.03.2006 – IX ZB 119/04BGHBeschl.9.3.2006IX ZB 119/04LG Köln ZVI 2006, 461 – in diesem Heft – nachstehend

Leitsätze der Redaktion:

1. Wird das Insolvenzgericht als besonderes Vollstreckungsgericht tätig (z. B. im Rahmen einer Entscheidung über Einwendungen gegen unzulässige Vollstreckungsmaßnahmen nach § 89 Abs. 1, 3 InsO), so bestimmt sich der Rechtsmittelzug nach den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften.
2. Die Festsetzung des unpfändbaren Einkommens nach Antrag des Treuhänders durch den Rechtspfleger kann im Insolvenzverfahren mit der sofortigen Beschwerde zum Landgericht angegriffen werden.

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