ZVI 2006, 446

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 4a, 4c, 305Pflicht des Schuldners zur sachgemäßen Schätzung seines Pkw („Chrysler Grand Voyager“) InsO§ 4a InsO§ 4c InsO§ 305 AG Oldenburg, Beschl. v. 08.09.2006 – 68 IK 118/06AG OldenburgBeschl.8.9.200668 IK 118/06

Leitsätze der Redaktion:

1. Ein Verbraucherinsolvenzschuldner ist bei den Angaben zur Vermögensaufstelung zwar nicht verpflichtet, den Wert von Gegenständen (hier: Pkw) schätzen zu lassen. Eine Wertschätzung des Schuldners darf aber nicht willkürlich sein.
2. Bei dem Ansatz von Pkw-Werten in der Vermögensaufstellung sind kostenlose Internetschätzungen vom Schuldner zu berücksichtigen.
3. Der Schuldner macht vorsätzlich falsche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn er einen Pkw-Wert mit 100 € bei einem „Internetschätzwert“ von 2 701 € ansetzt. Abzüge von solchen Standardschätzwerten für Reparaturen dürfen ebenfalls nicht willkürlich sein.

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