ZVI 2005, 558

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsVV a. F. § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 1; InsVV § 19; GG Art. 12Verfassungsmäßigkeit der „alten“ Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in masselosen Insolvenzverfahren bestellte Treuhänder InsVV a. F.§ 2 InsVV a. F.§ 13 InsVV§ 19 GGArt. 12 BVerfG, Beschl. v. 31.08.2005 – 1 BvR 700/05 (BGH ZVI 2005, 146)BVerfGBeschl.31.8.20051 BvR 700/05BGH ZVI 2005, 146

Leitsätze der Redaktion:

1. Regelungen für die Vergütung beruflicher Leistungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein.
2. Die Bestimmungen des § 13 InsVV a. F. über die Regelmindestvergütung des Treuhänders in Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2004 eröffnet wurden, verletzen nicht Art. 12 Abs. 1 GG. Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung des BGH zugrunde gelegt wird, dass die darin gewährte Vergütung unangemessen niedrig ist. Denn der Verordnungsgeber hat den Prognosespielraum eingehalten, der ihm für die Ermittlung der Vergütung der mit der InsO neu geschaffenen Treuhändertätigkeit zuzubilligen war.
3. Für den Verordnungsgeber bestand erst gegen Ende 2002 Anlass zur Überprüfung, ob die Vergütung auch in masselosen Verfahren auskömmlich sei, nachdem erste gerichtliche Entscheidungen und Stellungnahmen in der Literatur die Problematik der Höhe der Vergütungssätze in masselosen Verfahren aufgeworfen hatten. Dieser Verpflichtung ist der Verordnungsgeber auch nachgekommen. Unter Berücksichtigung des für die Umstrukturierung erforderlichen Zeitaufwands ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der BGH erst für den Zeitraum ab Januar 2004 einen Zwang zur Korrektur der Vergütungshöhe angenommen hat.

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