ZVI 2005, 557

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO §§ 290, 295Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Nichtaufnahme einer zehn Jahre alten Gläubigerforderung in das Vermögensverzeichnis und achtjähriger Vollstreckungspause InsO§ 290 InsO§ 295 AG Göttingen, Beschl. v. 05.08.2005 – 74 IN 162/04 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.5.8.200574 IN 162/04nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Es bleibt dahingestellt, ob ein Gläubiger erstmals im Beschwerdeverfahren einen Versagungsantrag stellen kann.
2. Stellt ein Gläubiger nach Erteilung der Restschuldbefreiung erstmals einen Versagungsantrag, so ist es im Hinblick auf den Richtervorbehalt in § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG geboten, dass der Richter die Entscheidung über die sofortige Erinnerung (§ 11 Abs. 1 RPflG) gem. § 18 Abs. 2 RPflG an sich zieht (im Anschluss an AG Göttingen ZVI 2003, 88 = DZWIR 2003, 41 = RPfleger 2003, 122 = ZInsO 2002, 1150).
3. Bei der Feststellung von Vorsatz/grober Fahrlässigkeit i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kommt es auf die Höhe der Forderung, deren Anteil an der Gesamtverschuldung, die Anzahl der Gläubiger und den Zeitpunkt des letzten Vollstreckungsversuches bzw. Korrespondenz an.
4. Die Vorschrift des § 295 InsO greift erst ein ab Ankündigung der Restschuldbefreiung; Sonderzahlungen aus dem unpfändbaren Vermögen verstoßen nicht gegen § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell