ZVI 2005, 540

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 14; ZPO § 767Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines Gläubigers trotz Aufrechnungserklärung des Schuldners mit bestrittenen Gegenforderungen bei titulierten Gläubigerforderungen und unterlassener Vollstreckungsgegenklage InsO§ 14 ZPO§ 767 LG Göttingen, Beschl. v. 27.06.2005 – 10 T 74/05 (rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.27.6.200510 T 74/05rechtskräftigAG Göttingen

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Insolvenzantrag eines Gläubigers wird nicht dadurch unzulässig, dass der Schuldner gegen dessen titulierte Forderungen die Aufrechnung erklärt.
2. Nur begründete Vollstreckungsgegenklagen des Schuldners gem. § 767 ZPO können vollstreckbare Forderungen des Gläubigers beseitigen.
3. Beruft sich der Schuldner im Insolvenzantragsverfahren auf eine vor Antragstellung abgegebene Aufrechnungserklärung, so ist er mit diesem Vortrag schon gem. § 767 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn die Einwendung (hier: Schadensersatzanspruch) vor Schluss der mündlichen Verhandlung des den Titel erlassenden Gerichts bestanden hat.

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