ZVI 2004, 630

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Vermögensangaben bei Weglassen einer vom Schuldner zuvor bestrittenen Forderung InsO§ 290 AG Heidelberg, Beschl. v. 24.05.2004 – 51 IK 25/02 (rechtskräftig)AG HeidelbergBeschl.24.5.200451 IK 25/02rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Restschuldbefreiung ist nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO wegen grob fahrlässig unvollständiger Angaben im Vermögensverzeichnis zu versagen, wenn eine Forderung nicht aufgeführt ist, gegen die der Schuldner im Mahnverfahren zuvor erfolglos Einwendungen erhoben hat.
2. Der Vortrag des Schuldners, er habe den Überblick über seine wirtschaftliche Lage verloren, entlastet ihn nicht.

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