ZVI 2004, 628

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung InsO § 290Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Gläubigerbeeinträchtigung nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO bei Neugläubigerforderung gegen Schuldner ohne Pfändungsvermögen InsO§ 290 AG Göttingen, Beschl. v. 29.09.2004 – 74 IK 227/03 (nicht rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.29.9.200474 IK 227/03nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Eingehung (und Nichtbegleichung) von Verbindlichkeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet einen Versagungsantrag gem. § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner über kein pfändbares Vermögen verfügt.
2. Es bleibt dahingestellt, ob
  • ein Versagungsantrag von einem (Insolvenz-)Gläubiger geltend gemacht werden kann, der eine aus dem Zeitraum vor Verfahrenseröffnung stammende Forderung hat
  • ein Versagungsantrag vom Gläubiger einer bestrittenen Forderung gestellt werden kann
  • der Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO nach Verfahrenseröffnung überhaupt eingreift.

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