ZVI 2004, 614

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 88, 331; AO §§ 38, 46Keine innerhalb des 3-Monats-Zeitraums liegende anfechtbare Handlung bei Pfändung einer Steuererstattung zu Jahresbeginn sechs Monate vor Insolvenzantrag trotz Steuerbescheids drei Monate vor Insolvenz InsO§ 88 InsO§ 331 AO§ 38 AO§ 46 OLG Koblenz, Beschl. v. 19.02.2004 – 12 W 36/04 (rechtskräftig; LG Koblenz)OLG KoblenzBeschl.19.2.200412 W 36/04rechtskräftigLG Koblenz

Leitsätze der Redaktion:

1. Entstanden und pfändbar ist der Erstattungsanspruch aus einem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) schon dann, wenn der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 AO). Pfändbar ist der zugleich mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes abstrakt entstandene Erstattungsanspruch; dieser wird nur erst mit der Steueranmeldung und -festsetzung realisierbar und fällig. Der zuvor bereits entstandene Erstattungsanspruch kann aber auch dann bereits gepfändet werden, wenn eine Steuererklärung noch nicht abgegeben und die Festsetzung mit dem Steuerbescheid noch nicht erfolgt ist
2. Wird ein Steuererstattungsanspruch im Januar sechs Monate vor dem Insolvenzantrag gepfändet und wird der Steuerbescheid im dritten Monat vor Antragstellung bekannt gegeben, dann ist die Pfändung nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 InsO nicht anfechtbar. Die anfechtbare Rechtshandlung liegt hier außerhalb des 3-Monats-Zeitraums.

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