ZVI 2004, 594

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren AnfG (a. F.) § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7; AO 1977 § 191 Abs. 1; FGO § 53 Abs. 2, § 54, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1; BGB § 166 Abs. 1, § 818 Abs. 3, § 1626 Abs. 1, § 1629 Abs. 1, § 1664; ZPO (a. F.) § 182Beschränkung der Anfechtung gegenüber geschäftsunfähigen Kindern auf ungerechtfertigte Bereicherung (hier: Schadensersatzanspruch gegen Eltern nach Auszahlung von Festgeldkonten) AnfG (a. F.)§ 3 AnfG (a. F.)§ 7 AO 1977§ 191 FGO§ 53 FGO§ 54 FGO§ 116 FGO§ 120 BGB§ 166 BGB§ 818 BGB§ 1626 BGB§ 1629 BGB§ 1664 ZPO (a. F.)§ 182 BFH, Urt. v. 22.06.2004 – VII R 16/02 (FG Hessen)BFHUrt.22.6.2004VII R 16/02FG Hessen

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Vollstreckungsschuldner seinem geschäftsunfähigen Kind in Gläubigerbenachteiligungsabsicht ein Geldguthaben auf einem Festgeldkonto bei einer Bank zugewendet und dieses Guthaben kurze Zeit später wieder abgeräumt und für eigene Zwecke verwendet, so ist der dem Anfechtungsgläubiger nach erfolgter Absichtsanfechtung zustehende Wertersatzanspruch aus Gründen des Schutzes Geschäftsunfähiger in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 2 AnfG a. F. auf die bei dem Kind noch vorhandene Bereicherung beschränkt. Herauszugebende Bereicherung kann hiernach der dem Kind gegen seinen Vater zustehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der elterlichen Vermögenssorgepflicht aus § 1626 Abs. 1, § 1664 BGB sein.

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