ZVI 2003, 536

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 20 Abs. 2 i. V. m. § 287 Abs. 1 Satz 2Formulierung „soll … um den ansonsten drohenden Rechtsverlust zu vermeiden“ keine ausreichende Belehrung über Folgen der Fristversäumung bei verspätet eingereichter Abtretungserklärung InsO§ 20 InsO§ 287 LG Berlin, Beschl. v. 17.06.2003 – 86 T 706/03 (nicht rechtskräftig; AG Charlottenburg)LG BerlinBeschl.17.6.200386 T 706/03nicht rechtskräftigAG Charlottenburg

Leitsatz der Redaktion:

Die Formulierung „soll … um den ansonsten drohenden Rechtsverlust zu vermeiden“ stellt keine ausreichende Belehrung über die Folgen der Fristversäumung bei verspätet eingereichter Abtretungserklärung dar und setzt deshalb die Frist des § 20 Abs. 2 InsO nicht in Lauf.

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