ZVI 2003, 531

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren BetrAVG § 1 Abs. 1 a. F. = § 1b Abs. 1, § 2 Abs. 5, § 7 Abs. 2Kein Insolvenzschutz gemäß § 7 Abs. 2 BetrAVG nach Eigenkündigung des Arbeitnehmers und anschließender Vereinbarung über Rückkehr und Anrechnung früherer Beschäftigungs- und Zusagezeiten BetrAVG a. F.§ 1 BetrAVG§ 1b BetrAVG§ 2 BetrAVG§ 7 BAG, Urt. v. 21.01.2003 – 3 AZR 121/02 (LAG Köln +)BAGUrt.21.1.20033 AZR 121/02LAG Köln +

Leitsatz des Gerichts:

Endet das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers und beginnt nach drei Monaten ein neues Arbeitsverhältnis, so sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen (§ 1 Abs. 1 BetrAVG a. F., § 1b Abs. 1 BetrAVG n. F.) unterbrochen. Eine nach Ausspruch der Eigenkündigung abgeschlossene Vereinbarung über die Rückkehr des Arbeitnehmers und über die Anrechnung der früheren Beschäftigungs- und Zusagezeiten löst nicht den Insolvenzschutz nach § 7 Abs. 2 BetrAVG aus.

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